Petitionen

Bundestagspetition gegen die Massentierhaltung

 

Am 01.12.2014 hat Mahi Klosterhalfen (Vorstand der Albert-Schweitzer-Stiftung) im Petitionsausschuss des Bundestags gesprochen und die Abschaffung der Massentierhaltung gefordert. Mehr als 99.000 Personen hatten die Petition unterzeichnet.

Die gesamte Debatte im Petitionsausschuß können Sie hier im Video bei YouTube anschauen … Video

 

 

Hier die Rede von Mahi Klosterhalfen im Wortlaut:

 

Vielen Dank Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

 

beginnen möchte ich meine Einführung mit einem Blick auf den vieldiskutierten Begriff der Massentierhaltung. Die agrarindustriellen Verbände wollen das wir aufhören diesen Begriff zu verwenden, sie kritiisieren, dass er unpräzise sei und das es keine einheitliche Definition gebe. Ich halte da dagegen.

 

Der Begriff Massentierhaltung ist ein etablierter Begriff, den Sie auch im Duden finden, er wird dort definiert als technisierte Tierhaltung in Großbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte und das mag zwar nicht die präziseste aller Definitionen sein, aber wenn wir dem Argument der Agrarindustrie folgen, dann dürften wir bald keine Begriffe mehr verwenden, die das Wort Masse beinhalten. Oder können Sie definieren, was jetzt genau eine Massenpanik ist und wie die auszusehen hat, können Sie sagen, was ein Massenandrang ist, eine Massenentlassung, ab wann wir von Massenmord und Massengräbern reden dürfen – ich denke nicht und ich denke wir sollten deswegen auch nicht aufhören all diese Begriffe zu verwenden.

 

Meine Damen und Herren ich möchte kurz erläutern, warum in Deutschland fast alle sogenannten Nutztiere in der Massentierhaltung leben. Dazu möchte ich zuerst mal einen Blick auf die Tierzahlen werfen. Viele Schweinemäster sprechen völlig zurecht von einer Masse, wenn sie einige hundert Tiere halten und meine Damen und Herren, in nächster Zeit werden Betriebe mit unter 1000 Schweinen der Minderheit angehören. Das ist Massentierhaltung.

 

Fast 90 % aller Puten und 90 % aller Legehennen leben in Betrieben mit mehr als 10000 Tieren – auch das ist ganz klar Massentierhaltung und 99,4% aller Masthühner leben in solchen Betriebsgrößen. Wenn das nicht Massentierhaltung ist, was dann?

 

Was spricht neben den Tierzahlen noch dafür, von Massentierhaltung zu sprechen?
Ich meine, die Bedingungen sind es. Fast alle Tiere werden in Systemen gehalten, in denen der gesetzliche Tierschutz-Mindeststandard sozusagen als Bedienungsanleitung fehlinterpretiert wird. Suchen Sie einmal nach Systemen, in denen die Tierschutzstandards nur leicht über das Mindestmaß hinausgehen, sagen wir mal 20 oder 30 % mehr Platz für die Tiere. Die gibt es praktisch nicht. Der Marktanteil solcher Systeme, also aller Tierschutzsiegel, aller Biosiegel zusammen liegt im kleinen einstelligen Prozentbereich.


Im Umkehrschluß heisst das, dass über 95 % aller Nutztiere in Betrieben mit riesigen Tierzahlen gehalten werden, in denen es nur um die Frage geht, werden die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten oder nicht.

 

Bei den verleibenden wenigen Prozenten können wir durchaus diskutieren, ob der Begriff Massentierhaltung angebracht ist oder nicht, aber um die soll es hier nicht gehen heute. Was auch sehr spricht dafür, den Begriff Massentierhaltung zu verwenden ist, dass das Bundesverfassungsgericht ihn verwendet. Es hat in seinem Legehennenurteil von 1999 den Begriff Massentierhaltung ganze 10 mal verwendet – und meine Damen und Herren mir ist nicht bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht sonderlich bekannt dafür ist, sich sehr unpräzise auszudrücken.

 

In unserer Petition heben wir hervor, dass laut §1 des Tierschutzgesetzes niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wir heben ausserdem hervor, dass die herrschenden Zustände diesem Grundsatz widersprechen.
Die Frage ist, wie bekommen wir ein möglichst objektives Bild von den Haltungsbedingungen? Da gibt es mehrere Möglichkeiten, eine, die manchmal ganz gern gewählt wird ist, die Agrarverbände zu fragen, z.B. den Bauernverband oder den Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft und um eine Stalltour zu bitten.
Was passiert da? Wir kriegen frischgeputzte Ställe zu sehen, in denen die toten und verletzten Tiere kurz vorher entfernt wurden oder wir sehen Ställe, in denen die Jungtiere gerade erst eingestallt wurden. Ich glaube wir sind uns einig, dass dies kein objektives Bild der Massentierhaltung zeichnet.

 

Eine andere Möglichkeit ist die Wissenschaft zu befragen. Da dürfen wir uns natürlich nicht an die Wissenschaftler wenden, die abhängig sind vom System der Massentierhaltung und bevor wir jetzt anfangen einzelne Wissenschaftler gegeneinander auszuspielen, schlage ich vor, dass wir einfach eine Ebene höher gehen und das neutraler betrachten und da bietet sich z.B. an, der wissenschaftliche Ausschuß für Tiergesundheit und Tierschutz in der EU.

Dieser Ausschuß sagt z.B., dass die Besatzdichte in der Hühnermast maximal bei 25 kg pro Quadratmeter liegen dürfte. Ab 30 kg, so der Ausschuß weiter, tritt eine massive Häufung der Tierschutzprobleme ein. Und meine Damen und Herren in Deutschland beträgt die Besatzdichte in der Masthühnerhaltung nicht 30 kg, sondern 39 kg, dass sind 50 % mehr, als die empfohlene Besatzdichte vom Ausschuß.

So könnten wir jetzt alle Tierarten durchdeklinieren, unterm Strich müssten wir festhalten, es werden bewusst grosse Tierschutzprobleme in Kauf genommen, um die Kosten möglichst gering zu halten in der Massentierhaltung.
Und vielleicht müssen wir auch garnicht die Wissenschaft befragen, vielleicht reicht es auch einfach unseren gesunden Menschenverstand einzuschalten.

 

Wie funktioniert denn die Massentierhaltung heutzutage?

 

Den Legehennen und Puten werden die Schnabelspitzen amputiert, den Ferkeln werden die Ringelschwänze abgetrennt, manchmal auch die Eckzähne abgeschliffen. Den Kälbern werden die Hornansätze ausgebrannt. Das alles ohne Betäubung und das alles ist notwendig, damit das System der Massentierhaltung funktioniert.

 

Darüberhinaus ist ein sehr hoher Antibiotika-Einsatz notwendig. Meine Damen und Herren, wir haben gerade die Zahlen aus NRW frisch auf den Tisch bekommen – 92 % aller Puten erhalten im Laufe des Mastdurchgangs Antibiotika und bei Masthühnern sind das genau so viele. Die Amputation und der Antibiotika-Einsatz in der Massentierhaltung ist nicht die Ausnahme geblieben, die es eigentlich werden sollte und sein sollte laut Tierschutzgesetz, sondern diese Vorgänge sind Teil des Systems geworden.

 

Und deshalb sollte uns glaube ich auch unser gesunder Menschenverstand sagen, dass in der Massentierhaltung Schmerzen, Leiden und Schäden ohne vernünftigen Grund in Kauf genommen werden. Meine Damen und Herren, rein wirtschaftliche Überlegungen sind laut Bundesverfassungsgericht keine vernünftigen Gründe.

Die Abkehr von den Amputationen und weitestgehend auch vom Antibiotika-Einsatz ist durchaus möglich, alles was wir dafür brauchen ist weniger überzüchtete Tiere, mehr Platz, mehr natürliches Beschäftigungsmaterial. Das kostet nicht die Welt, aber natürlich ist das auch mit Mehrkosten verbunden.

 

Gestatten Sie mir die folgende Diskussion ein kleines bisschen vorwegzugreifen.
Uns Tierschützern wird immer wieder vorgehalten, wir würden uns darüber aufregen, wenn kranke Tiere behandelt werden mit Antibiotika. Meine Damen und Herren, das ist nicht so. Wir regen uns auf wenn krankgezüchtete Zuchtlinien in krankmachende Systeme gesteckt werden und man dann so tut als könne man nichts dafür, dass die Tiere auch tatsächlich krank werden. Und wenn man uns dann vielleicht sogar noch die Antibiotikagaben als ehrenhafte Tat verkaufen möchte.

 

Derzeit wird in der Öffentlichkeit diskutiert, wieviele Menschen an antibiotikaresistenten Keimen aus der Massentierhaltung sterben. In der Zeit heisst es, es könnte eine 5-stellige Zahl pro Jahr sein – vielleicht sogar mehr – die Agrarindustrie hält dagegen – sie sagt es ist wahrscheinlich weniger, aber meine Damen und Herren, selbst wenn die Zahl nur 4-stellig ist, ist das nicht immer noch viel zu viel? Solange massenhaft Antibiotika in der Massentierhaltung eingesetzt werden, solange bilden sich neue Resistenzen und das wird früher oder später auch Menschenleben kosten.

Ein Zyniker würde Sie jetzt fragen, ob es politisch gewollt ist, dass unser Billigfleisch mit Menschenleben bezahlt wird. Meine Damen und Herren, ich bin kein Zyniker, aber in jeder zynischen Aussage steckt ein Kern Wahrheit und wenn Sie nicht wollen, dass dem so ist, das Menschen sterben müssen für Billigfleisch, dann werden Sie bitte aktiv. Das kostet nicht die Welt, es geht einfach nur um eine Abkehr von dem jetzigen System.

Und um einen weiteren Punkt vorwegzunehmen, der jetzt sicher kommen wird, es geht um die sogenannte Senkung des Antibiotika-Einsatzes, die schon vonstatten geht, wir sind jetzt bei in Anführungsstrichen nur noch 1452 Tonnen, die pro Jahr in der Tierhaltung eingesetzt werden, das ist ein kleiner Rückgang von 170 Tonnen, aber ich möchte Sie darauf hinweisen, wie dieser Rückgang erkauft wurde.

Dahinter steckt nämlich leider ein Trick. Was gemacht wird ist, dass vermehrt hochwirksame Antibiotika eingesetzt werden. Das Prinzip dahinter ist, sie brauchen weniger Tonnen Antibiotika, um die gleiche Wirkung zu erzielen oder sogar noch mehr Wirkung und das grosse Problem dahinter ist, dass das vor allen Dingen mit Reserveantibiotika erreicht wird und diese Reserveantibiotika haben in der Tierhaltung nun wirklich nichts verloren.

 

Zum Schluß möchte ich noch kurz auf die Tierwohlinitiative von Bundesminister Schmidt eingehen.
Der Bundesminister will das Tierwohl verbessern, das ist durchaus begrüssenswert, aber er setzt dabei auf Freiwilligkeit. Er möchte möglichst die Gesetze nicht anfassen und auch die Verordnungen nicht. Und dabei können eigentlich nur unzureichende Kompromisse entstehen. Eine Sorge treibt mich dabei um, seit dem Bundesminister Schmidt vermehrt von Tierwohl spricht, spricht sein Staatssekretär Peter Bleser vermehrt davon, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter nicht gefährdet werden dürfte. Meine Damen und Herren, ich sehe da einen Konflikt: Entweder wir setzen die Exportorientierung weiter mit unserem Billigfleisch, entscheiden uns sozusagen für den Weltmarkt und um Konkurrenz z.B. mit Brasilien um das billigste Masthühnchen, oder wir entscheiden uns für mehr Tierschutz, der nun mal Geld kostet. Dann können wir eben nicht diesen ruinösen Preiswettbewerb mit anderen Ländern führen.

 

Apropos … Deutschland hat sich in fast allen Wirtschaftsgebieten als Qualitätsführer durchgesetzt im Export, mir leuchtet es nicht ein, warum gerade bei Fleisch eine Billigstrategie gefahren werden muss.

 

Ich komme zum Fazit:
Wenn wir im politischen Tierschutz vorankommen wollen, dann geht das nur über Gesetzesänderungen und strengere Verordnungen. Wenn wir den Atomausstieg schaffen, dann schaffen wir auch den Ausstieg aus der Massentierhaltung. Das wäre eine Umsetzung des Staatsziel „Tierschutz“, den ich bis jetzt nicht so wirklich wahrnehmen kann, das wäre eine angemessene Reaktion darauf, dass immer mehr Menschen gegen Stallneubauten in ihren Orten kämpfen, das jährlich zehntausende Menschen auf die Straße gehen, jedes Jahr werden es einige Tausend mehr im klirrend kalten Januar zur „Wir haben es satt“-Demo und das wäre eine angemessene Reaktion darauf, dass pausenlos neue Skandale ans Licht kommen.

 

Vielen Dank meine Damen und Herren.

 

Link zur Petition (Albert-Schweitzer-Stiftung)  >>>

 


Eigene Bundestagspetition zum Immisionsschutz

 

Am 13.08.2015 habe ich die nachstehend aufgeführte Bundestagspetition eingereicht, die sich bis 30.03.2017 in der Prüfung befand und dann abgeschlossen wurde. Bevor ich diese Petition eingereicht habe, hatte ich das Thema bereits bei einem Besuch des Bundesumweltministeriums angesprochen. Merkwürdigerweise erklärte man mir dort, dass man von Seite des Ministeriums leider nichts machen könne. Entsprechend blieb mir dann nur der Weg über die Petition.
Die Petition als auch die abschliessende Antwort des Petitionsausschusses sind nachstehend deklariert.

 

Erstellungsdatum: 13.08.2015
Hauptpetent: Willi Mispelbaum
Mitzeichnungsfrist: 22.09.2015
Abgeschlossen: 30.03.2017
Anzahl Mitzeichner: 133
Status: in der Prüfung

Petition 60449

 

Immissionsschutz – Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen durch die Bundesregierung vom 13.08.2015

 

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge beschliessen …

 

… dass die Bundesregierung ihrer im Jahr 2005 eingegangenen Verpflichtung zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen im Rahmen der internationalen Luftreinhaltekonvention nachkommt und diese Verpflichtung in nationales Recht umsetzt.

… die Genehmigung neuer Massentierhaltungsanlagen solange auszusetzen bis die Emissionshöchstgrenze der Ammoniak-Emissionen sicher eingehalten wird, da die Ammoniak-Emissionen zu ca. 95 % aus der Landwirtschaft resultieren.

 

Begründung:

 

Ammoniak breitet sich in der Atmosphäre aus und schädigt die Umwelt gleich in mehrfacher Hinsicht. Es macht den Boden sauer, kann Pflanzen und Wälder schädigen und belastet indirekt das Klima. Das umweltschädliche Ammoniak entsteht laut Umweltbundesamt zum überwiegenden Teil (ca. 95 %) durch Tierhaltung und in erhöhtem Maße durch Intensivtierhaltung, sogenannter Massentierhaltung.
Die Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention, wozu auch Deutschland zählt, haben 2005 das Multikomponentenprotokoll (auch „Göteborgprotokoll“ genannt) beschlossen, welches unter anderem auch die Höchstmengen der Ammoniakemissionen regelt, die ab dem Jahr 2010 verbindlich einzuhalten sind.
Die Unterzeichnerstaaten sollen durch geeignete Maßnahmen gewährleisten, dass sie diese Emissionshöchstmengen ab dem Jahr 2010 und in allen Folgejahren nicht mehr überschreiten. Seit 2010 dürfen in Deutschland demnach nur noch maximal 550.000 Tonnen an Ammoniak jährlich emittiert werden. Dazu hat sich der Bund gegenüber der EU eindeutig verpflichtet.
Tatsache ist jedoch, dass Deutschland seit 2010 in keinem Jahr die maximal zulässige Grenze an Ammoniakemissionen eingehalten hat, ja sogar deutlich darüber lag. Das geht aus einer Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.
So lagen die Ammoniakemissionen, die zum überwiegenden Teil durch die deutsche Landwirtschaft produziert werden, in jedem Jahr deutlich über 600.000 Tonnen. Im Jahr 2011 sogar bei 675.000 Tonnen und im Jahr 2014 bei 671.000 Tonnen.
Die Emissionsmengen müssen durch die Bundesregierung jährlich an die EU nach Brüssel gemeldet werden. Dass gegen Deutschland angesichts der ständigen Grenzwert-Überschreitungen noch kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde, liegt an folgendem einfachen Grund:
Die Bundesregierung hatte für die Jahre 2010 bis 2013 zunächst deutlich geringere Ammoniak-Emissionen gemeldet. Sie lagen fast durchgehend unter 550.000 Tonnen. Laut Umweltministerium mussten die Messverfahren jedoch europaweit auf „internationale Standards“ umgestellt werden, sodass die Zahlen neu berechnet werden mussten. Diese neuen, deutlich höheren Zahlen wurden erst im Dezember 2014 nach Brüssel gemeldet. Ob und wie die EU darauf reagiert, ist derzeit noch offen.
Die wenigen bisher beschlossenen und getroffenen Maßnahmen sind offensichtlich erfolglos oder bringen nicht die Reduzierung, die notwendig wäre, die Höchstgrenze der Ammoniak-Emissionen einzuhalten.Es sind drastischere Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen nötig, sodass die mit dieser Petition geforderten Beschlüsse absolut gerechtfertigt sind.
Die Bundesregierung darf dieses Thema nicht weiter derart ignorant behandeln, wie es in den letzten 5 Jahren der Fall war.

 

Abschluß und Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses – hier klicken >>> 

 


Eigene Bundestagspetition zur Verbesserung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

 

Aufgrund des vorstehenden von Greenpeace e.V. in Auftrag gegebenen Gutachtens habe ich Anfang Mai 2017 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition wurde am 10.07.2017 vom Petitionsausschuß angenommen und als Online-Petition veröffentlicht.

 

Hier der Link zur Online-Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_05/_08/Petition_71439.html

 

Die Petition wird unter der Nr. 71439 beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages geführt und hat folgenden Wortlaut:

 

Der Deutsche Bundestag möge beschliessen …

… dass die Bundesregierung das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) anweist, die “Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“ (TierSchNutztV) kurzfristig im Sinne von mehr Tierschutz und Tierwohl zu überarbeiten.
Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Bestimmungen des § 2 Satz 1 und 2 des Tierschutzgesetzes gelegt werden, gegen die schon seit Jahren bei der Haltung aller Nutztiere permanent verstossen wird.

 

Begründung:

 

Im Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist geregelt, dass Tiere angemessen ernährt, gepflegt sowie verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Außerdem darf
die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, das dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Diese allgemeinen Bestimmungen werden für Nutztiere in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) geregelt. Dabei darf diese Rechtsverordnung dem TierSchG jedoch nicht widersprechen.

Die TierSchNutztV berücksichtigt die Bestimmungen des § 2 Satz 1 und 2 TierSchG nur ungenügend und verstösst damit gegen das Tierschutzgesetz. Die TierSchNutztV als “untergesetzliche“ Rechtsverordnung hat sich an den Ge- und Verbotstatbeständen des Tierschutzgesetzes zu orientieren. Eine Einschränkung dieser Vorgaben oder gar Absenkung der gesetzlichen Tierschutzbestimmungen darf hierbei seitens des Verordnungsgebers (BMELV) nicht erfolgen.

Die aktuell geltende Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) verstösst bei allen Nutztierarten (Kälber, Legehennen, Masthühner, Schweine, Kaninchen, Pelztiere, etc.) insofern gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, weil sie Zustände bei der Haltung der Nutztiere vorgibt, die mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar sind. So werden aus hiesiger Sicht folgende Verstösse gesehen:

1. Die Nutztiere werden nicht ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht.
2. Die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung ist derart eingeschränkt, dass sich die Nutztiere kaum bewegen können und damit keine auch nur annähernde artgemäße Bewegung nach dem Tierschutzgesetz möglich ist.
3. Die meisten nach der TierSchNutztV vorgegebenen Haltungsformen der Nutztiere erzeugen Schmerzen, Leiden oder Schäden (auch psychische Schäden) bei den Tieren, die überwiegend durch den permanenten Bewegungsmangel und nicht artgemäßer Haltung entstehen.
4. Die Nutztiere werden oft an ihre Haltungsbedingungen angepasst (z.B.: bei Hühnern – Kürzen der Schnäbel, bei Schweinen – Kupieren der Ringelschwänze oder Abschleifen der Zähne), statt die Haltungsbedingungen an den Bedarf der Nutztiere anzupassen.

 

Abschluß und Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses – hier klicken >>> 

 


Eigene Bundestagspetition zur Änderung des Tierschutzgesetzes

 

Am 19.11.2018 habe ich die nachstehende Bundestagspetition eingereicht.

 

Hier der Link zur Petition – bitte hier klicken >>>

 

Petition 86435

Tierschutz – Änderung des § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz vom 19.11.2018

 

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) wie folgt zu ändern:
Im § 1 Satz 2 TierSchG sollen die Worte „ohne vernünftigen Grund“ gestrichen werden.

 

Begründung

 

Der § 1 des TierSchG lautet: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Der § 1 des TierSchG lautet:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Die 3 Worte „ohne vernünftigen Grund“ im Satz 2 hebeln den Zweck des Tierschutzgesetzes vollkommen aus, da nirgends definiert ist, was ein „vernünftiger Grund“ sein soll, der es rechtfertigt, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. So scheint ein „vernünftiger Grund“ staatlicherseits immer dann vorzuliegen, wenn
es einen Wert für die Menschheit gibt, der das Leiden der Tiere aufzuwiegen scheint.
So wird u.a. vom Gesetz akzeptiert, Tiere in der Massentierhaltung unter extrem tierschutzwidrigen Umständen Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, damit aus diesen Tieren Fleisch u.a. Tierprodukte für den Menschen erzeugt werden können. Auch wird akzeptiert, dass Tiere in Pelztierfarmen unter grausamsten Bedingungen gehalten werden, um später als Pelzmantel oder Kleidungsaccessoires zu enden.
Es geht nach dem aktuell gültigen Tierschutzgesetz eigentlich weniger um „vernünftige“ Gründe, sondern eher um „ökonomische“ Gründe, sodass mit dieser Formulierung „ohne vernünftigen Grund“ das Tierschutzgesetz zu einem Tier-„nutzungs“-gesetz kaschiert wird.
Das Streichen der 3 Worte „ohne vernünftigem Grund“ sind entscheidend dafür:
— Tieren endlich zu ihrem grundgesetzlich verankerten Recht auf Schutz zu verhelfen (Art. 20 a Grundgesetz)
— Tieren zu einer besseren Rechtsstellung nach dem bürgerlichen Recht zu verhelfen (§90 a Bürgerliches
Gesetzbuch)

 

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